Informationen und Voraussetzungen für die Kostenübernahme bzw. -bezuschussung durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen bei Einzelberatungen
Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen verlangen vor der ersten Beratung eine formlose Beantragung der Maßnahme.
Diesem Antrag müssen die folgenden, ausgefüllten Formulare beigelegt werden:
- unverbindlicher Kostenvoranschlag
- Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Wichtig: Hiervon benötige ich eine Kopie)
- Qualifikationsnachweise der Ernährungsfachkraft
Diese Dokumente finden Sie unter >> Downloads <<.
Ich helfe Ihnen natürlich gern bei der Antragstellung. Nutzen Sie auch gern meine Checkliste zur Bezuschussung. Es handelt sich um einen kleinen Leitfaden für Sie.
Bitte beachten Sie, dass Ernährungsfachkräfte bei den meisten Erkrankungen nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.
Sie müssen leider in Vorleistung gehen und erhalten nach Abschluss der Beratungen rückwirkend Ihren Zuschuss bzw. eine Rückerstattung durch Ihre Krankenversicherung.
Die erste Beratung
Bitte senden Sie mir vor unserem ersten Termin folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt per Mail oder postalisch zu:
- Einwilligungserklärung zur Datenerhebung und -verarbeitung (Datenschutzerklärung)
- Kopie der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
- wenn möglich: ein aktuelles Blutbild und Befunde zu bereits durchgeführten Untersuchungen
Den Beratungsvertrag besprechen wir dann vor Ort.
Auch diese Unterlagen finden Sie unter >> Downloads <<.