Ihre Praxis für Diät- und Ernährungstherapie in Hildesheim
 
 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Ernährungsberatung/-therapie

Werde ich gewogen?

Nein, in meiner Praxis dürfen Sie entscheiden, was Sie in Anspruch nehmen wollen und was nicht. Sie dürfen sich natürlich gern in meiner Praxis wiegen. Auch eine BIA bzw. Messung der Körperzusammensetzung und des Körperfettanteils ist möglich (weitere Infos dazu hier). Es gilt immer: Alles kann, nichts muss!

Wird Blut abgenommen?

Nein, für mich ist es natürlich sehr hilfreich, wenn Sie zu unserem Erstgespräch ein aktuelles Blutbild von Ihrer Hausärzt*in mitbringen, es ist aber nicht immer zwingend erforderlich. Da ich weder eine Ärztin noch eine Heilpraktikerin bin, ist es mir nicht erlaubt, Ihnen Blut abzunehmen.

Findet ein Produktverkauf statt?

Nein, ich berate Sie produktneutral. Ein Verkauf von Pülverchen, Nahrungsergänzungsmitteln und ähnlichen findet nicht statt.

Wie läuft eine Ernährungsberatung ab?

Die 60 minütige Erstberatung umfasst eine ausführliche Anamnese, die Erfassung der Ernährungsdiagnosen und wird durch eine konkrete Zielstellung beendet. In den Folgeberatungen arbeiten wir gemeinsam an der Umsetzung zur Erreichung des Ziels.

Was kostet eine Ernährungsberatung?

Eine Leistungsübersicht und Preise können Sie hier einsehen

Wie erhalte ich eine Bezuschussung der Beratungskosten durch die Krankenkasse?

Detaillierte Infos habe ich Ihnen hier zusammengestellt.

Wird immer eine Messung der Körperzusammensetzung (BIA) durchgeführt?

Nein, die Bioelektrische Impedanzanalyse ist eine zusätzlich buchbare Leistung, aber nicht zwingend erforderlich.

Wo findet die Beratung statt?

Ich biete Beratungen online (Datenschutz-konform) und in meiner Praxis für Diät- und Ernährungstherapie in Hildesheim (Osterstraße 40) an. Nähere Infos finden Sie hier. Messungen der Körperzusammensetzung können natürlich nur in meiner Praxis durchgeführt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Ernährungsberater*in und einer Diätassistent*in?

Kurz und knapp: Diätassistent*innen sind staatlich anerkannt, die dreijährige Vollzeitausbildung und auch der Beruf an sich sind bundesrechtlich geregelt. Ernährungsberater*in kann sich jede Person, unabhängig Ihrer Qualifikation nennen. Konkrete Informationen dazu habe ich Ihnen hier zusammengefasst.

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