Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen verlangen vor der ersten Beratung eine formlose Beantragung der Maßnahme:
Diesem Antrag müssen die folgenden, ausgefüllten Formulare beigelegt werden:
Diese Dokumente finden Sie weiter unten oder unter >> Downloads <<.
Ich helfe Ihnen natürlich gern bei der Antragstellung. Nutzen Sie auch gern meine Checkliste zur Bezuschussung. Es handelt sich um einen kleinen Leitfaden für Sie.
Bitte beachten Sie, dass Ernährungsfachkräfte bei den meisten Erkrankungen nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.
Sie müssen leider in Vorleistung gehen und erhalten nach Abschluss der Beratungen rückwirkend Ihren Zuschuss bzw. eine Rückerstattung durch Ihre Krankenversicherung.
Die erste Beratung
Bitte senden Sie mir vor unserem ersten Termin folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt per Mail oder postalisch zu:
Den Beratungsvertrag besprechen wir dann vor Ort.
Auch diese Unterlagen finden Sie unter >> Downloads <<.
Wie läuft eine Ernährungsberatung bei mir ab (Video)?