1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Form der Ernährungsberatung/-therapie, auch Kurse, Vorträge, Seminare und Gesundheitstage. Mit Erteilung des Auftrages erkennen Sie diese Bedingungen als alleinverbindlich für die vertragliche Beziehung an.
2. Vertragsabschluss: Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder mündlicher Anmeldung und schriftlicher Bestätigung zu Stande. Die Anmeldungen bei Gruppenberatungen und Seminaren werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt. Termine für Einzelberatungen werden individuell vereinbart.
3. Rücktritt: Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für Kurse/Seminare nicht erreicht wird oder die Beraterin aus wichtigen Gründen (Krankheit, Tod, höhere Gewalt) ausfällt. In diesem Fall erhalten Sie die Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet.
Einzelberatungen: Bei Nichterscheinen des Auftaggebers oder verspäteter Terminabsage (unter 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) trägt der Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars.
Kurse/Workshops/Seminare: Bei Rücktritt durch den Teilnehmer wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00€ fällig. Ab 2 Wochen vor Kurs-/Seminarstart wird zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühr fällig. Bei Nichterscheinen des Auftaggebers oder Rücktritt ab einer Woche vor Kursstart trägt der Auftraggeber 100% der vereinbarten Kursgebühr.
4. Für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen für Kurse ist eine mindestens 80 %ige Teilnahme an den vereinbarten Termine notwendig. Für die individuelle Einzelberatung werden Teilnahmebescheinigungen im Rahmen der Rechnung zum Nachweis bei der Krankenkasse ausgestellt.
5. Die angegebenen Preise sind verbindlich. Veränderungen bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber hat auch diejenigen Kosten zu tragen, die durch eine von ihm veranlasste nachträgliche Änderung entstehen.
6. Zahlungsmodalitäten: Die Rechnungen für die Einzelberatungen werden jeweils nach Durchführung per Überweisung oder Kartenzahlung beglichen, Kurs-, Workshop- und Seminargebühren sind mindestens vier Wochen vor Beginn vorab per Überweisung zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Nichtzahlung nach der zweiten Zahlungserinnerung beauftragen wir eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso. Die dadurch entstehenden weiteren Kosten und andere Verzugskosten sind durch den Schuldner zu begleichen.
7. Pflichten der Vertragspartner: Wir gewährleisten stets nach dem neuesten wissenschaftlichen und medizinischen Kenntnisstand zu beraten. Kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen sind obligat. Es ist die Pflicht des Auftraggebers, vollständige Angaben bezüglich etwaiger Vorerkrankungen, aktueller Krankheiten, Medikationen und sonstiger ärztlicher Behandlungen sowie Diäten und anderer Ernährungsberatungen zu machen. Auch Diätassistenten unterliegen der Schweigepflicht (gemäß Strafgesetzbuch § 203). Eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Hausarzt bzw. überweisenden Arzt kann sinnvoll sein und wird mit dem Auftraggeber im Erstgespräch besprochen. Wir empfehlen allen Kunden während der Teilnahme an der Beratung, regelmäßig ihren Arzt aufzusuchen und Kontrolluntersuchungen durchführen zu lassen.
8. Haftung für Schäden: Werden Anleitungen vom Auftragnehmer und Informationen vom Kunden nicht eingehalten oder wurden eigenmächtige Änderungen seitens des Kunden an den Beratungsunterlagen vorgenommen, besteht keine Haftung. Der Auftragnehmer haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben der Kunden. Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9. Speicherung von Daten: Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von ihm zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden (siehe Datenschutzerklärung).
10. Schlussbestimmungen: Zahlungs- und Erfüllungsort ist Hildesheim. Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung. Eine solche Bestimmung gilt als durch eine ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.