Jede Person, die Wissen über Ernährung vermitteln möchte, darf sich so nennen - ganz ohne eine Ausbildung in diesem Bereich absolviert zu haben. ErnährungsberaterInnen ist die Beratung von Menschen mit Erkrankungen verboten. Sie dürfen nur präventiv arbeiten. Eine Bezuschussung oder Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen ist ohne adäquate Ausbildung nicht möglich.
Im Gegensatz zu den vielen ErnährungsberaterInnen müssen DiätassistentInnen eine dreijährige, schulische Berufsausbildung absolvieren. Das gesetzliche Ausbildungsziel ist die Durchführung ernährungsmedizinischer und diättherapeutischer Maßnahmen. Und damit natürlich auch die Ernährungsberatung sowohl im präventiven Rahmen als auch bei Erkrankungen (Diätberatung/Ernährungstherapie). Es handelt sich also um einen bundesrechtlich geregelten und geschützten Heilberuf.
DiätassistentInnen treffen Sie in vielen Bereichen an: u.A. in Akutkrankenhäusern, Rehakliniken, Arztpraxen, Großküchen und in der Gemeinschaftsversorgung, in der Lehre und Forschung, angestellt bei Krankenversicherungen, im Journalismus, der betrieblichen Gesundheitsförderung oder in der eigenen Praxis